Bomben- und Kampfmittelfunde

Hier finden Sie allgemeine Informationen rund um das Thema Bomben- und Kampfmittelfunde und deren Entschärfung, sowie Antworten auf viele häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind Kampfmittel?

Kampfmittel sind Gegenstände beziehungsweise Teile von diesen, die ehemals zur Kriegsführung bestimmt waren oder noch bestimmt sind. Hierzu zählen unter anderem Bomben, Minen oder Granaten aus den beiden Weltkriegen. Zur ordnungsmäßigen Beseitigung dieser Gegenstände muss ihr Auffinden unverzüglich an das zuständige Ordnungsamt bzw. die Polizei gemeldet werden. Diese ordnen dann die fachkundige Räumung der Kampfmittel durch Experten an. Im Rahmen der Baugenehmigung ist die Prüfung der Kampfmittelbelastung je nach Bundesland entweder immer oder in als potentiell mit Kampfmittel belastet gekennzeichneten Gebieten zwingend erforderlich. Erst mit Kampfmittelfreigabe des zuständigen Fachbereichs dürfen Bauarbeiten begonnen werden.

Die originären Ansprechpartner für Kampfmittel-, Munitions- und Bombenfunde sind das Ordnungsamt und die Polizei. Eine Entsorgung von Kampfmitteln und Munitionsresten sowie eine Bombenentschärfung erfolgt durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Feuerwehr wird nur unterstützend tätig, um das gefährdete Gebiet zu sichern.

Kampfmittel gefunden, was tun?

FAQ - Bomben & Kampfmittel

Nicht explodierte Fliegerbomben, sog. Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen auch 77 Jahre nach Kriegsende noch eine erhebliche Gefahr dar. Viele (etwa 100.000 Bomben) liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch intakt und daher genauso gefährlich wie zu Zeiten des Krieges.

Die Stadt muss umgehend den Kampfmittelbeseitigungsdienst über den Fund informieren. Die Experten erkennen um was für eine Art Bombe es sich handelt und wie gefährlich sie ist. Je nachdem um was für eine Bombe es sich handelt, muss diese gesprengt oder entschärft werden.

Aufgrund des hohen Risikos, dass von den Blindgängern ausgeht, hat die die Bezirksregierung Düsseldorf die Städte verpflichtet sofort Maßnahmen einzuleiten, damit die Bombe so schnell wie möglich gesprengt oder entschärft werden kann. Im Idealfall noch am selben Tag. Hiervon kann in Sonderfällen aber abgewichen werden.

Bombenblindgänger werden von einem Feuerwerker des Kampfmittelbeseitigungsdienstes entschärft. Er stellt fest, wie groß die Gefahr durch Sprengkraft und Zünder ist. Auf dieser Grundlage entscheidet der Experte, ob die Bombe entschärft oder gesprengt wird. Außerdem legt der Sprengmeister einen Sicherheitsradius fest, in dem Gebäude evakuiert und Straßen gesperrt werden müssen.

Der Sicherheitsradius besteht aus zwei „Kreisen“, einem „inneren Kreis“ und einem „äußeren Kreis“. In welchem Kreis Sie sich befinden, können Sie den im veröffentlichten Straßenplänen entnehmen.

Der „innere Kreis“ ist der Bereich in direkter Umgebung des Bombenfunds. Personen innerhalb dieses Bereichs müssen evakuiert werden. Das bedeutet, Sie müssen Wohnungen, Geschäftsräume, Kindergärten, Schulen, Altersheime, Krankenhäuser und alle weiteren Aufenthaltsorte verlassen. Es darf sich keine Person mehr in diesem Gebiet aufhalten. Die Feuerwehr informiert mit Lautsprecherdurchsagen über die Evakuierung und sorgt dafür, dass Sie und alle anderen Personen den „inneren Kreis“ verlassen.

Außerhalb davon liegt der „äußere Kreis“. Während der Entschärfung / Sprengung dürfen Sie sich hier nicht außerhalb von Gebäuden aufhalten und müssen sich „luftschutzmäßig“ Verhalten.

Häuser nicht verlassen, Fenster und Türen geschlossen halten, im Gebäude auf der zur Fliegerbombe abgewandten Seite aufhalten.

Bomben mit einem chemischen Säurezünder, einem Zeitzünder, sind besonders gefährlich. Der empfindliche Zünder kann auf kleinste Bewegungen reagieren und die Bombe detonieren lassen.

Diese Bomben waren ursprünglich dafür konstruiert, Lösch- und Bergungsarbeiten nach einem Luftangriff zu behindern und durch die Detonation noch Stunden nach Ende des Luftangriffs auch Personen zu treffen, die ihre Schutzräume bereits verlassen hatten. Die Bomben sind also extrem unberechenbar und müssen daher so schnell wie möglich kontrolliert gesprengt werden.

Bombenblindgänger mit einem Aufschlagzünder können oft von einem Kampfmittelbeseitiger entschärft werden, indem der Zünder entfernt wird. Auch in diesem Fall muss eine mögliche Explosion der Bombe aber immer berücksichtigt werden.

Personen, die in der Nähe des Bombenfundortes wohnen oder arbeiten. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst legt daher zwei Sicherheitsradien fest in denen Gebäude evakuiert werden müssen oder für die luftschutzmäßiges Verhalten gilt. Eine Evakuierung bedeutet, dass Sie ein Gebäude für die Zeit der Sprengung oder Entschärfung verlassen müssen. Luftschutzmäßiges Verhalten beutet, dass Sie sich während der Sprengung zwar im Gebäude aufhalten dürfen aber in Räumen, die vom Bombenfundort abgewandt liegen. Außerdem sollten Sie sich nicht in der Nähe von Fenstern aufhalten.

In den Gefahrenbereichen werden Lautsprecherfahrzeuge eingesetzt und Handzettel mit Hinweisen verteilt. Sie müssen sich darauf einstellen, Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz in Kürze zu verlassen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der Polizei oder der Feuerwehr werden Sie zu gegebener Zeit zum Verlassen Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes auffordern. Hierbei handelt es sich nicht um eine Bitte, sondern um eine Anordnung, der Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Folge leisten müssen.

Ja. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der Polizei oder der Feuerwehr haben die Pflicht, Sie vor dem Risiko einer explodierenden Bombe zu schützen. Alle Behörden sind sich darüber bewusst, dass eine Evakuierung einen großen Einschnitt in Ihren Alltag bedeutet. Bombenblindgänger stellen aber unter Umständen eine tödliche Gefahr dar. Sie werden sicher verstehen, dass diese Gefahr den Aufwand rechtfertigt.

Für den Zeitraum der Entschärfung oder Sprengung stellt die Stadt einen Sammelplatz zur Verfügung, an dem Sie sich aufhalten können. Die Mitarbeiter von Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei können Ihnen den Standort nennen. Wie lange der Kampfmittelbeseitigungsdienst für den Einsatz benötigt, kann im Vorfeld nicht gesagt werden. Sie müssen sich unter Umständen auf einen mehrstündigen Aufenthalt außerhalb Ihrer Wohnung einstellen.

In der Sperrzone wird kein öffentlicher Nahverkehr fahren. Liegen Gleisanlagen und Bahnhöfe im Gefahrenbereich, wird auch der Zugverkehr eingeschränkt.

Altersheime und Krankenhäuser werden bei Bedarf durch die Rettungsdienste evakuiert.

Kinder werden von Ihren Erziehern oder Lehrern zu den Not-Sammelstellen begleitet. Dort können Sie von Ihren Eltern abgeholt werden. Schulen und Kitas kontaktieren Sie in diesem Fall.

Pflege- oder hilfebedürftige Personen können über den Hausnotruf ermittelt und kontaktiert werden.

Im Falle des Falles wird ein Infotelefon geschaltet, an das sich Betroffene wenden können. Hier können auch hilfebedürftige Personen gemeldet werden, die von den Rettungsdiensten evakuiert werden müssen. Wir bitten zusätzlich um nachbarschaftliche Hilfe, damit jeder Hilfsbedürftige identifiziert werden kann.

Wie lange der Kampfmittelräumdienst für den Einsatz benötigt, kann im Vorfeld nicht gesagt werden. Die Entschärfung / Sprengung muss sorgfältig geplant und präzise durchgeführt werden. Zwar sind der jeweilige Sprengmeister und sein Team Experten auf ihrem Gebiet, jedoch machen die lokalen Gegebenheiten jede Entschärfung / Sprengung einzigartig. Hier geht präzises Arbeiten vor Geschwindigkeit. Umso wichtiger ist es, dass den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge geleistet wird, damit die Arbeiten so früh wie möglich beginnen können.

Es kann zu einem mehrstündigen Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnung kommen. Genaue Zeitangaben sind generell aber nicht möglich. Sie werden durch Lautsprecherdurchsagen über die Beendigung der Evakuierung informiert. Zusätzlich können Sie sich über alle Medien informieren.

Quellen FAQ: Stadt Essen, Stadt Duisburg, Stadt Grevenbroich, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Arnsberg, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Feuerwehr Neuss | Bild-Quelle: Bezirksregierung Arnsberg