Ehrenabteilung
Nach der Zeit im aktiven Einsatzdienst, beginnt die Zeit in der Ehrenabteilung der Feuerwehr Neuss
Die Ehrenabteilung der Feuerwehr neuss
Nach Landesrecht darf in NRW in der Regel nur bis zum vollendeten 60. Lebensjahr aktiver Einsatzdienst geleistet werden. Ausnahmen sind nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Da viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bereits in jungen Jahren zur Feuerwehr gefunden haben, können sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst zumeist auf eine sehr lange Dienstzeit zurückblicken.
Die Feuerwehr wird im Verlauf der Jahre oft zu einem festen Bestandteil des Lebens, in dem sich enge Freundschaften bilden. Durch die vielen gemeinsamen, zum Teil auch dramatischen dienstlichen Erlebnisse entsteht ein hohes Maß an Zusammengehörigkeit und Kameradschaft, welches mit dem Tag der „Versetzung in den Ruhestand“ nicht abbrechen soll. Der Gesetzgeber hat daher vorgesehen, dass die aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Einsatzkräfte in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr versetzt werden und damit Mitglieder der Feuerwehr bleiben.
Aber nicht nur das Erreichen der Altersgrenze führt zu einer Mitgliedschaft in der Ehrenabteilung. Auch jüngere Kameraden, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen den Einsatzdienst nicht mehr versehen können, werden in die Ehrenabteilung aufgenommen.
Ehrenabteilung Feuerwehr Neuss
Hammfelddamm 1-5
41460 Neuss
Deutschland
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Ehrenabteilung